Ende der 10-Jahresfrist


10 Jahre Energieeinsparverordnung

Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) vom 24. Juli 2007, welche am 01.Oktober 2007 in Kraft getreten ist, jährt sich zum 10. Mal. Somit läuft im Rahmen der 10-Jahres-Frist die Gültigkeit aller Energieausweise aus, die 2007 ausgestellt wurden. 

VORSICHT! Werden bei Verkauf oder Vermietung ungültige Ausweise vorgelegt, besteht Abmahngefahr!

Die aktuell auslaufenden Energieausweise können nicht auf Grundlage der alten Energieausweise verlängert werden, sondern müssen unter Beachtung der Anforderungen aus der aktuellen EnEV 2016 neu erstellt werden.

Heute neu ausgestellte Energieausweise zeigen u. a. folgende Änderungen auf:


- die Einordnung in die Energieeffizienzklasse (A+ bis H)

- Verkürzung des Bandtachos von 400 auf 250 kWh/(m²a)

- eine offizielle Registriernummer (z. B.: BW-2016-00012345678)

- damit einhergehend eine zusätzliche Qualitätssicherung durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt)


Für einige Gebäude, zu denen damals Verbrauchsausweise ausgestellt werden konnten, sind mittlerweile lediglich Bedarfsausweise möglich.

Seit dem 01.Oktober 2008 ist demnach der Verbrauchsausweis für Immobilien mit 1-4 Wohneinheiten, und einem Bauantrag vor dem 01. November 1977 nur dann möglich, wenn das Gebäude nach der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 modernisiert wurde. Anderenfalls muss ein Bedarfsausweis gewählt werden.

Die Pflicht, Energieausweise auszustellen, galt zunächst nur für Neubauten, Umbauten und Modernisierungen. Am 01.07.2008 wurde die Pflicht für Energieausweise auf ältere Bestandsgebäude (mit Baujahr vor 1966), die zum Verkauf oder zur Vermietung angeboten wurden, erweitert. Seit 2009 besteht generell für alle Wohngebäude die Pflicht, bei Verkauf oder Vermietung spätestens zur Besichtigung einen Energieausweis vorzulegen.


Warum gibt es den Energieausweis überhaupt?

Der Energieausweis wurde als eines von vielen Instrumenten eingeführt, um die Klimaschutzziele der Bundesregierung bzw. der Europäischen Union umzusetzen.

Das Ziel, die Treibhausgas-Emissionen bis 2020 um 20% zu reduzieren und die Nutzung von erneuerbaren Energien, sowie die Energieeffizienz zu steigern, wurde bereits 2002 im Kyoto-Protokoll von den EU-Mitgliedsstaaten beschlossen.

Um die globale Erwärmung zu verringern, wurden diese Ziele in den folgenden Jahren weiter verschärft und viele Maßnahmen wurden in den einzelnen Ländern konkret umgesetzt. Es ist das heutige Ziel der Bundesregierung, gemäß dem Klimaschutzplan 2050, die Emissionen bis 2050 um 80-95% zu reduzieren.


Wer kümmert sich um die Beauftragung des Energieausweises?

Häufig der Immobilienprofi, wie Makler, Verwalter, Gutachter und Architekten und selbstverständlich Bestandshalter wie Wohnungsgesellschaften und -genossenschaften. Dieser Personenkreis kann seine Kunden schützen, indem er auf den Energieausweis hinweist und bei der Beauftragung eines aktuellen Energieausweises unterstützt.

Den Energieausweis zu seinem Dienstleistungsangebot zu zählen, oder aktiv als Akquisetool einzusetzen, um z. B. sein Immobilienportfolio um neue Objekte zu erweitern sollte ein Ziel sein. Somit wandelt sich die Pflicht, den Energieausweis bei jedem Verkauf oder Vermietung der Immobilien vorzuzeigen, positiv in Kundenbindung um und der Eigentümer erhält zusätzlich einen Mehrwert.


Wo kann der Energieausweis beauftragt werden?

Energieausweis48 - ein Joint Venture von Sprengnetter und FLOWFACT - arbeitet nur mit Geschäftskunden zusammen und unterstützt diese bundesweit mit der Erfahrung aus rund 50.000 ausgestellten Energiebedarfs- und Energieverbrauchsausweisen. Energieausweis48 ist besonders geeignet für die Abwicklung von hohen Volumina, die gerade jetzt - bei den vielen zu erneuernden Energieausweisen - zu erwarten sind.


Dem Immobilienprofi wird bei diesem notwendigen, allerdings dennoch bürokratischen Thema, eine schnelle und kompetente Abwicklung zugesichert. Maximal 48 Stunden nach der Dateneingabe, liegt der Energieausweis vor und ermöglicht so direkt eine rechtssichere Vermarktung.


Energieausweis48 liefert die passende Lösung für jede Standard-Wohnimmobilie. Beim Energieausweis im Self Service (ab 68,50 Euro netto) erfolgt die selbständige Dateneingabe online (24/7). Gerade der Verbrauchsausweis ist ohne größere Vorkenntnisse machbar. Beim Bedarfsausweis im Self Service wird hingegen Fachwissen benötigt, welches mit dem Bedarfsausweis Plus erworben werden kann.

Oder es wird maximaler Service und Komfort mit dem Bedarfsausweis im Full Service geboten. In diesem Fall wird ein geprüfter Objektbesichtiger beauftragt, den Eigentümer vor Ort bei der Datenaufnahme zu unterstützen und die Online-Dateneingabe zu übernehmen. Diese Lösung wird vom Kunden als sehr flexibel und relativ preiswert im Vergleich zu z. B. lokalen Energieberatern, Schornsteinfegern oder Messtechnikfirmen empfunden. Die bundesweit schnelle Verfügbarkeit ist ein weiterer Vorteil.


Conresult unterstützt Sie beim Abruf der relevanten Daten für die entsprechenden Energieausweise aus Ihrem ERP-System oder einer anderen im Einsatz befindlichen Unternehmensanwendung und sorgt somit für eine automatisierte und schnelle Abwicklung des Prozesses.